Allgemeine Geschäftsbedienungen

der Firma TTS Gebhardt Tor-Service, Hofackerstraße 95, 79110 Freiburg im Breisgau

 

künftig TTS-Gebhardt genannt.

 

1. Anwendung

 

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte unserer Firma. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und/oder Empfang der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Aufträge an unsere Firma erteilt oder Lieferungen unserer Firma entgegennimmt. AGB des Geschäftspartners werden nur insoweit eines mit uns geschlossenen Vertrages, als ihre Anwendbarkeit für jeden Einzelfall mit uns schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Veränderungen von Verträgen sind nur  wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Zwischenverkauf bleibt bei allen Angeboten bis zum Eingang der Angebotsannahme bei uns vorbehalten. Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass alle technischen Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung der Datenverarbeitung unterliegen.

 

2. Lieferung und  Versand

 

Die Gefahr geht mit dem Versand des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Teillieferungen sind zulässig. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Lieferfristen hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Nachfrist, kann der Kunde unter Ausschluss sonstiger Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und Leistungspflichten verlängern sich angemessen bei Störungen auf Grund höherer Gewalt und anderer nicht zu vertretender Hindernisse. Akzeptiert TTS-Gebhardt eine vom Kunden gewünschte Lieferverschiebung, kann TTS-Gebhardt 5% des jeweils vereinbarten Nettopreises zusätzlich verlangen.

 

3.Rechnung und Zahlung

 

Rechnungsbeträge sind 8 Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlungen sind ausschließlich unmittelbar an uns zu leisten. Geleistete Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unserem Konto als erbracht. Bei Überschreitung des Zahlungszieles  ist TTS–Gebhardt berechtigt, auch ohne Mahnung  Zinsen vom Rechnungsbetrag in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% p. a. zu berechnen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden alle  Forderungen gegen den Käufer sofort fällig,  auch soweit Stundung oder  Zahlungsfristen im Einzelfall  gewährt wurden. Überschreitung  von Zahlungsfristen sind wir nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Kunden ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

4. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

 

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen  von uns gelieferten Waren  bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich  auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt wurde. Bei Pfändung durch Dritte oder Sicherungsübereignung durch den Kunden an Dritte muss TTS–Gebhardt unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden.

 

5. Mängel

 

Falschlieferungen , Mengenfehler und erkennbare Mängel, sind vom  Käufer, dem Frachtführer unter Berücksichtigung der jeweiligen Fristen und innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter konkreter Bezeichnung des Mangels, TTS–Gebhardt anzuzeigen, berechtigen den Käufer aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Bei begründeter rechtzeitiger Rüge, sind wir unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Käufers zur Behebung des Mangels, zur Ersatz- oder Nachlieferung, nach unserer Wahl berechtigt. Im Falle eines Fehlschlages von Nachbesserungen, Ersatz oder Nachlieferungen, kann der Käufer nach seiner Wahl, Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Durch eigenmächtig vorgenommenen Eingriff des Käufers an einem Teil der Ware, verliert der Käufer seine sämtlichen Gewährleistungsrechte hinsichtlich  dieses Mangels. Ratschläge und Empfehlungen  hinsichtlich  Verwendbarkeit, Kompatibilität   und sonstige Leistungsmerkmale, soweit sie über unsere entsprechenden Unterlagen ( Prospekte, Preislisten u. a.) hinausgehen, sind für TTS–Gebhardt nur verbindlich, wenn sie dem Käufer schriftlich bestätigt wurden.

 

6. Schadensersatzansprüche

 

Schadensersatzansprüche des Käufers,  insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzug des Verkäufers, wegen positiver Vertragsverletzung. Verschulden  bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe. Soweit wir aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadensersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der zu Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.

 

7. Mitwirkung des Kunden

 

Eine rechtzeitige  und vertragsgemäße Leistung von TTS–Gebhardt ist nur dann möglich, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht rechtzeitig nachkommt. Insbesondere muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass bei vereinbarten Terminen eine Installation durch TTS–Gebhardt möglich ist und ausgeführt werden kann. Sollten  Mehrfachanfahrten wegen nicht erbrachten Vorleistungen des Kunden entstehen, gehen diese zu Lasten des Kunden. Die Berechnung erfolgt nach den  jeweiligen gültigen Kundendienstpreislisten von  TTS–Gebhardt.

 

8. Gewährleistung

 

Für alle gelieferten Teile wird Gewährleistung in der Form übernommen, dass gelieferte Waren im Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware erheblich mindern. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von TTS–Gebhardt kostenlose Nachbesserung im Hause TTS–Gebhardt oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung auch innerhalb vom Kunden schriftlich gesetzten angemessener Nachfrist endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist für elektronische Teile beträgt sechs Monate, für mechanische Teile ein Jahr ab Inbetriebnahme, sofern diese von TTS–Gebhardt durchgeführt wurde, sonst ab Lieferung. Für Ersatzteile gibt es eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die einen reibungslosen Betrieb nicht gestatten. Die Gewährleistungspflicht entfällt auch, soweit Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen, dass der Kunde, oder von TTS–Gebhardt nicht beauftragte Dritte, Änderungen vorgenommen haben. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung  und Reparatur zu den jeweils gültigen Bedingungen und Kundendienstpreisen von TTS–Gebhardt berechnet.

 

9. Verschiedenes

 

Diese AGB ersetzen alle etwaigen AGB mit Wirkung zum 01.November 1998. Erweist sich eine Bestimmung dieser AGB´s als unwirksam, so berührt die die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine Nichtausübung eines Rechts durch TTS–Gebhardt gemäß diesen AGB bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung  dieses Rechts.

 

Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten der Gerichtstand Freiburg vereinbart. TTS–Gebhardt bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand  bzw. Sitz des Kunden berechtigt.

 

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